Aus der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 28
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu ereichen, werden sie insbesondere
a. den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen.
Arbeitsauftrag
Nenne die Vor- und Nachteile, die sich aus der Kinderrechtskonvention ergeben.
Quelle
Vereinten Nationen: Kinderrechtskonvention
http://www.kinderrechtskonvention.info/recht-auf-bildung-recht-auf-schule-3620/