Nachdem die Sowjetunion die Krim von den Deutschen befreit hatte wurden fast 200.000 Krimtatar*innen und andere nationale Minderheiten von der Insel (Bulgar*inne, Armenier*innen und Griech*innen) in östliche Regionen der Sowjetunion deportiert. Ein Teil der Bevölkerung hatte mit den deutschen Besatzern kollaboriert. Das stalinistische Regime nutzte dies als Rechtfertigung für die Deportation.
Im Sommer 1956 reisten Krimtatar*innen nach Moskau, um die Führung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei zu treffen und zu ersuchen, dass das Verbot aufgehoben und sie wieder auf die Krim zurückkehren dürften. Aber ihr Ersuch wurde akzeptiert. Nachdem sie ihre Forderungen erneut erfolglos in einem Brief dargelegt hatten, begannen Krimtatar*innen Protestkampagnen zu organisieren. Im Herbst desselben Jahres wurde das Verbot für Griech*innen, Bulgar*inne und Armenier*innen für illegal erklärt wurde, sodass es ihnen erlaubt war, zurückzukehren – aber Krimtatar*innen nicht. Auch wurde ihnen keine Autonomie gewährt, was mit drei Gründen gerechtfertigt wurde: (1) Die zuvor existierende Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Krim eine Autonomie der Tartar*innen war, sondern Tatar*innen nur weniger als ein Fünftel der Gesamtbevölkerung ausmachten; (2) Es gäbe bereits eine nationale autonome Vereinigung in Russland, die für die Tatar*innen bestimmt sei; (3) Die Halbinsel gehörte Ukrainer*innen.
1967 wurde ein Dekret erlasse, dass Krimtatar*innen von der Anschuldigung des Verrats befreite und ein anderes Dekret erlaubte ihnen, überall auf dem Gebiet der Sowjetunion zu leben. Um eine Massenrückkehr zu vermeiden, veränderte Moskau die Regeln und erlaubte den Krimtatar*innen die Krim nur als Söldner zu betreten, um ihre Arbeit auszuüben – und die Anzahl der potenziellen Söldner wurde klar begrenzt.
Die eigentliche Rückkehr war nur nach der Erneuerung der ukrainischen Unabhängigkeit im Jahr 1991 möglich, als die Wiederbelebung der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Krim erklärt wurde (nach 1994 wurde diese Autonome Republik Krim genannt).
Nachdem die Krimtatar*innen 1991 auf die Krim zurückkehrten, richteten sie den Medschlis ein, ein repräsentatives Organ, das die Rechte des Volkes verteidigte. Die Regierung der Autonomen Republik Krim blieb allerdings unter der Kontrolle on pro-russischen Vertreter*innen. Indem sie ihnen den Medschlis zugestanden hatten glaubten die ukrainischen Autoritäten genug für die Repräsentation der Krimtatar*innen getan zu haben und stellten keine Bemühungen an, der anschließenden Russifizierung der Region entgegenzuwirken.
2014, am Vorabend der völkerrechtswidrigen russischen Besetzung der Halbinsel, lebten etwa 280.000 Krimtatar*innen auf der Krim. Die russische Regierung gab vor, die Rechte der Minderheit zu unterstützen, aber die Menschenrechtslage verschlechterte sich. Nach Protesten gegen die zwingend vergebene russische Staatsbürgerschaft wurden Duzende Krimtatar*innen inhaftiert und viele flohen auf das ukrainische Festland. Der Krieg, den Russland 2014 begann und der 2022 wieder intensiviert wurde, führte zur Flucht von Tausenden Krimtatar*innen – erneut.
In einem Interview für den Podcast ++ betont ein anonymer krimtatarischer Soldat, der in der ukrainischen Armee kämpft, das Krimtatar*innen ein tiefes Zugehörigkeitsgefühl zur Ukraine haben. Während er die Idee eine Autonome Krimtatarische Republik zu haben unterstützt, sagt er, dass die existierende Autonome Republik von Beginn an von Russland kontrolliert wurde und auch die Einstellung vieler Ukrainer*innen gegenüber den Krimtatar*innen immer noch von jahrzehntelanger russischer Propaganda beeinflusst wird. Autonomie würde nur dann echt sein, wenn Krimtatar*innen diese selbst erklären würden, ihre Repräsentant*innen hätten und an der Verwaltung der Region teilnehmen würden und die Macht hätten, ihre Sprache und Kultur zu schützen. Während einige Ukrainer*innen hier eine Gefahr sehen sagen andere, dass autonome Republiken kommen werden. Der Soldat betont den Unterschied zwischen nationalen Minderheiten und indigener Bevölkerung. Neben den Ukrainer*innen sind nur drei Gruppen indigen: Die Krimtatar*innen, die Karäer*innen (ebenfalls ein turksprachiges Volk) und die Krimtschak*innen (auch als Krim-Juden bekannt). Nur diese drei hätten das Recht, autonome Republiken auszurufen.
Nachdem die Sowjetunion die Krim von den Deutschen befreit hatte wurden fast 200.000 Krimtatar*innen und andere nationale Minderheiten von der Insel (Bulgar*inne, Armenier*innen und Griech*innen) in östliche Regionen der Sowjetunion deportiert. Ein Teil der Bevölkerung hatte mit den deutschen Besatzern kollaboriert. Das stalinistische Regime nutzte dies als Rechtfertigung für die Deportation.
Im Sommer 1956 reisten Krimtatar*innen nach Moskau, um die Führung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei zu treffen und zu ersuchen, dass das Verbot aufgehoben und sie wieder auf die Krim zurückkehren dürften. Aber ihr Ersuch wurde akzeptiert. Nachdem sie ihre Forderungen erneut erfolglos in einem Brief dargelegt hatten, begannen Krimtatar*innen Protestkampagnen zu organisieren. Im Herbst desselben Jahres wurde das Verbot für Griech*innen, Bulgar*inne und Armenier*innen für illegal erklärt wurde, sodass es ihnen erlaubt war, zurückzukehren – aber Krimtatar*innen nicht. Auch wurde ihnen keine Autonomie gewährt, was mit drei Gründen gerechtfertigt wurde: (1) Die zuvor existierende Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Krim eine Autonomie der Tartar*innen war, sondern Tatar*innen nur weniger als ein Fünftel der Gesamtbevölkerung ausmachten; (2) Es gäbe bereits eine nationale autonome Vereinigung in Russland, die für die Tatar*innen bestimmt sei; (3) Die Halbinsel gehörte Ukrainer*innen.
1967 wurde ein Dekret erlasse, dass Krimtatar*innen von der Anschuldigung des Verrats befreite und ein anderes Dekret erlaubte ihnen, überall auf dem Gebiet der Sowjetunion zu leben. Um eine Massenrückkehr zu vermeiden, veränderte Moskau die Regeln und erlaubte den Krimtatar*innen die Krim nur als Söldner zu betreten, um ihre Arbeit auszuüben – und die Anzahl der potenziellen Söldner wurde klar begrenzt.
Die eigentliche Rückkehr war nur nach der Erneuerung der ukrainischen Unabhängigkeit im Jahr 1991 möglich, als die Wiederbelebung der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Krim erklärt wurde (nach 1994 wurde diese Autonome Republik Krim genannt).
Nachdem die Krimtatar*innen 1991 auf die Krim zurückkehrten, richteten sie den Medschlis ein, ein repräsentatives Organ, das die Rechte des Volkes verteidigte. Die Regierung der Autonomen Republik Krim blieb allerdings unter der Kontrolle on pro-russischen Vertreter*innen. Indem sie ihnen den Medschlis zugestanden hatten glaubten die ukrainischen Autoritäten genug für die Repräsentation der Krimtatar*innen getan zu haben und stellten keine Bemühungen an, der anschließenden Russifizierung der Region entgegenzuwirken.
2014, am Vorabend der völkerrechtswidrigen russischen Besetzung der Halbinsel, lebten etwa 280.000 Krimtatar*innen auf der Krim. Die russische Regierung gab vor, die Rechte der Minderheit zu unterstützen, aber die Menschenrechtslage verschlechterte sich. Nach Protesten gegen die zwingend vergebene russische Staatsbürgerschaft wurden Duzende Krimtatar*innen inhaftiert und viele flohen auf das ukrainische Festland. Der Krieg, den Russland 2014 begann und der 2022 wieder intensiviert wurde, führte zur Flucht von Tausenden Krimtatar*innen – erneut.
In einem Interview für den Podcast ++ betont ein anonymer krimtatarischer Soldat, der in der ukrainischen Armee kämpft, das Krimtatar*innen ein tiefes Zugehörigkeitsgefühl zur Ukraine haben. Während er die Idee eine Autonome Krimtatarische Republik zu haben unterstützt, sagt er, dass die existierende Autonome Republik von Beginn an von Russland kontrolliert wurde und auch die Einstellung vieler Ukrainer*innen gegenüber den Krimtatar*innen immer noch von jahrzehntelanger russischer Propaganda beeinflusst wird. Autonomie würde nur dann echt sein, wenn Krimtatar*innen diese selbst erklären würden, ihre Repräsentant*innen hätten und an der Verwaltung der Region teilnehmen würden und die Macht hätten, ihre Sprache und Kultur zu schützen. Während einige Ukrainer*innen hier eine Gefahr sehen sagen andere, dass autonome Republiken kommen werden. Der Soldat betont den Unterschied zwischen nationalen Minderheiten und indigener Bevölkerung. Neben den Ukrainer*innen sind nur drei Gruppen indigen: Die Krimtatar*innen, die Karäer*innen (ebenfalls ein turksprachiges Volk) und die Krimtschak*innen (auch als Krim-Juden bekannt). Nur diese drei hätten das Recht, autonome Republiken auszurufen.
Hromadske, „Для мене асиміляція дорівнює смерті“, Сергій Гнезділов, ++ подкаст, in: Youtube, 26. März 2024, https://www.youtube.com/watch?v=W2fs2DERXvc&list=PLPnX89fQLdslKcgZIuS78j-K37tRA3iCv, zuletzt geprüft am 26. November 2024.
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. „Die Krim: Wechselvolle Geschichte und aktuelle Situation“, https://www.lpb-bw.de/ukraine-krim, zuletzt geprüft am 3. Mai 2024.
Станіслав Цалик, „Проти Сталіна і СРСР: як кримські татари боролися за повернення додому“, in: BBC News Украϊна, 18. Mai 2020, https://www.bbc.com/ukrainian/blogs-52667729, zuletzt geprüft am 28. Juli 2023.
Abbildung:
Eine krimtatarische Familie mit einem Poster „Möge die Gewalt, die Krimtataren am18. Mai 1944 getroffen hat, sich niemals gegen kein Volk wiederholen”, in: Возвращение крымских татар на Родину после депортации – фотогалерея https://www.5.ua/fotogalereja/povernennia-krymskykh-tatar-na-batkivshchynu-pislia-deportatsii-fotohalereia-244674.html, zuletzt geprüft am 26. November 2024.