Sonderfall Reichsbürger/Selbstverwalter

Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz:

„Zwichen „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ gibt es kaum Unterschiede; beidenutzen  ähnliche Argumentationsmuster: „Während „Reichsbürger“ sich dabei auf die Fortexistenz eines wie auch immer gearteten „Deutschen Reiches“ fokussieren und deswegen die Bundesrepublik Deutschland ablehnen, verstehen sich „Selbstverwalter“ hingegen dem Staat als nicht zugehörig und erklären sich mitunter für unabhängig oder aus­drücklich ihren „Austritt“ aus der Bundesrepublik Deutschland. Oftmals berufen sie sich auf eine UN-Resolution, die es angeblich ermöglichen soll, sich zum „Selbstverwalter“ zu erklä­ren. Gelegentlich markieren sie ihr Wohnanwesen durch „Grenzziehungen“, „Schilder“, „Wap­pen“ oder andere Kennzeichen, aus denen die „Selbstverwaltung“ hervorgehen soll. Mitunter wird der eigens erschaffene „Verwaltungsraum“ auch gewalttätig verteidigt. Der An­teil von Rechtsextremisten an der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene ist gering, ein kleiner Teil jedoch zeigt sich offen rechtsextremistisch. Mitunter sind antisemitische Ideolo­gie­elemente und Argumentationsmuster zu beobachten, insbesondere im rechtsextremisti­schen Teil der Szene. Gerade im Zusammenhang mit Verschwörungstheorien – vor allem wenn es um angebliche Hintergründe der etablierten Politik geht –, agitieren „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ mitunter offen antisemitisch. [...]“

Grundsätzlich ist diese als staatsfeindlich einzustufen. 2021 sind ihnen deutschlandweit etwa 21.000 Personen (2020: 20.000) zuzurech­nen – Tendenz in den letzten Jahren steigend. Dies liegt auch an den Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen sich Angehörige aus dieser Szene stark engagiert haben. So wurde die Pandemie zu Zwecken der Verbreitung von Desinformationen und Propaganda genutzt; dies gilt inebseondere für die Maßnahmen an Schulen, die als körperliche oder seelische „Misshandlung“ von Kindern diffamiert wurden. 2021 wurde im Internet zu einem Boykott konventioneller Schulen nach dem Ende der Sommerferien aufgerufen – als Alternative planten Teile des „Reichsbürger“­- und „Selbstverwalter“­-Spektrums (Gruppierungen „Bismarcks Erben“ und „Verfassunggebende Versammlung“) die Etablierung eines selbst organisierten „Unterrichts“ anhand neu entwickelter Lerhpläne und mitteld Schulbüchern aus der Zeit des Deutschen Kaiserreichs.

Zudem sind mehr als 5% dem rechtsextremen Spektrum zugehörig, sodass manche antisemitische Ansichten vertreten. Die zentrale Akteurin der „Reichsbürger“­ und „Selbstverwalter“­Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt) äußert sich auch noch nach ihrem Verbotim März 2020 in einem von ihr zustimmend kommen­tierten Beitrag (Überschrift „Kein Eigenthum für Juden!“) dahingehend, dass Personen jüdischen und islamischen Glaubens die Grund­rechtsfähigkeit als solche und das Recht auf Eigentum im Speziel­len abgesprochen werden sollte. Auch antisemitische Verschörungstheorien werden kommuniziert.

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind häufig gewaltbereit und waffenaffin. Dazu gehören u.a. Personen, die durch ideologische Bezüge, Drohungen und gewaltbefürwortende Äußerungen aufgefallen sind. Mit Ablauf des Jahres 2018 besaßen rund 910 Szeneangehörige waffenrechtliche Erlaubnisse (2017: 1.100); dies ent­spricht etwa 5% der Szene.

Quelle

Bundesamt für Verfassungsschutz. „Verfassungsschutzbericht 2018“, Berlin 2019, 94.

Bundesministerium des Innern und für Heimat (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2021. https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2022-06-07-verfassungsschutzbericht-2021.html, zuletzt geprüft am 14.07.2022.