Gemäßigte in Deutschland (Station 3)

Karikatur:

© Gerhard Mester (2014)

Informationsmaterial:

Rechte von Flüchtlingen in Deutschland

Flüchtlinge sind Menschen, die aufgrund von verschiedenen Umständen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Sie haben oft erlebt, dass ihre Menschenrechte missachtet wurden. Sie werden zum Beispiel bedroht:

- wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechts

- wegen ihrer Religion

- wegen ihrer politischen Meinung.

Es gibt verschiedene Vereinbarungen zum Schutz von Flüchtlingen. Deutschland und viele andere Länder haben sie ratifiziert, d.h. ihnen zugestimmt. Durch die Ratifizierung gelten sie in den jeweiligen Ländern. Zu den wichtigsten gehören:

- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

- die Genfer Flüchtlingskonvention

Auch das wichtigste deutsche Gesetz schützt Flüchtlinge:

- das deutsche Grundgesetz. 

Was sind Menschenrechte?

Es gibt Rechte, auf die sich jeder Mensch berufen kann, unabhängig von der Staatsbürgerschaft und den in dem jeweiligen Land geltenden Gesetzen. Diese Rechte heißen Menschenrechte. Sie wurden am 10. Dezember 1948 in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von den Vereinten Nationen deklariert. Die Vereinten Nationen sind ein globaler zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten mit dem Ziel der weltweiten Friedenssicherung und gemeinschaftlichen Problemlösung. In Artikel 14 Absatz 1 dieser Erklärung steht: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“

Was sagt die Genfer Flüchtlingskonvention?

Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde als „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ am 28. Juli 1951 in Genf (Schweiz) verabschiedet. Sie befasst sich mit Rechten und Pflichten von Flüchtlingen. So besagt sie z. B., dass Flüchtlinge nicht in Länder zurückgeschickt werden dürfen, in denen sie bedroht werden. Da sie unter anderem in Deutschland und in den anderen Ländern Europas gilt, haben Flüchtlinge dort den Anspruch auf Schutz. 

Was steht im deutschen Grundgesetz zu Flucht?

Im deutschen Grundgesetz ist das Recht auf Asyl enthalten. In Artikel 16a Absatz 1 heißt es: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

Das Wort Asyl kommt aus dem Griechischen und bedeutet Heim oder Unterkunft. Im Gesetz geht es aber vor allem um den Schutz vor Gefahr oder Verfolgung. Menschen, denen Asyl gewährt wird, dürfen in einem als sicher eingestuften Land leben.

Politisch verfolgt bezieht sich nicht allein auf die Verfolgung wegen einer politischen Überzeugung, sondern auch auf die Ausgrenzung von Menschen wegen ihrer religiösen Anschauung oder sexuellen Orientierung. 

Politische Meinungen zu Flüchtlingen in Deutschland

In der politischen Debatte um die Flüchtlingsfrage geht es unter anderem um die Bekämpfung von Fluchtursachen, die Verteilung von Flüchtlingen in den EU-Staaten und die Integration. Ein wichtiger Aspekt ist die Sicherstellung einer optimalen Versorgung der Flüchtlinge. Daher sind einige Politikerinnen und Politiker der Ansicht, dass nur eine begrenzte Anzahl von Flüchtlingen aufgenommen werden kann und eine Obergrenze festgelegt werden müsse. Häufig geht es auch um Ängste vor einer allgemeinen Überforderung des Staates, vor einer Ausnutzung des Sozialsystems durch Menschen, die den Asylstatus widerrechtlich beanspruchen, vor Überfremdung oder Terrorismus. Gegenstimmen betonen hingegen, dass kein Mensch zurückgewiesen werden sollte und die EU-Staaten eine gemeinsame Lösung finden müssen.

Quelle

Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.) (2016): Flucht und Asyl. Verfügbar unter:  http://www.bpb.de/shop/lernen/einfach-politik/224917/einfach-politik-flucht-und-Asyl.