Behindert sein oder behindert werden?
Die Bedeutung der Gesellschaft für Inklusion
Sachinformation
Worum geht es?
Mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (2006), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (2006) und den pädagogischen Empfehlungen „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ der Kultusministerkonferenz (2011) wurde die Grundlage für die Durchsetzung eines inklusiven Bildungssystems – auch in Deutschland – geschaffen. Vorher erfolgte Inklusion in Regelschulen nur auf individueller Ebene. Problematisch war das hier zugrundeliegende Konzept der Integration, das eine Einpassung von Menschen mit Behinderung in vorhandene Strukturen vorsah. Dem gegenüber steht heute der Ansatz der inklusiven Schule, bei dem sich die Bildungseinrichtungen den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung anpassen. Auf dieser Grundlage wird allen Kindern rechtlich der Besuch einer Regelschule ermöglicht.
„Inklusion wird also als ein Prozess verstanden, bei dem auf die verschiedenen Bedürfnisse von allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingegangen wird. Erreicht wird dies durch verstärkte Partizipation an Lernprozessen, Kultur und Gemeinwesen, sowie durch Reduzierung und Abschaffung von Exklusion in der Bildung.“ (UNESCO 2010). Inklusion sollte dem Motto folgen: „Gleiches wo möglich, Besonderes wo nötig.“ Jeder Mensch ist verschieden und für jeden sind andere (Mehrfach-)Zugehörigkeiten relevant; dem Konzept der Inklusion ist die Aufforderung inhärent, Unterschiedlichkeit(en) wertfrei zu begegnen. Inklusion bezieht sich also nicht nur auf Kinder und Jugendliche, sondern grundsätzlich auf alle Menschen in den vielfältigen Lebenslagen und -situationen. Inklusion als Bildung für alle schließt im schulischen Kontext grundsätzlich auch kulturelle Vielfalt, Mehrsprachigkeit und Hochbegabung ein. Innerhalb dieser Unterrichtseinheit soll jedoch unter Rückbezug auf die UN- Behindertenrechtskonvention und die aktuellen Veränderungen im Bildungssystem eine Engführung des Begriffes auf Kinder und Jugendliche mit Behinderung im schulischen Kontext als Beispiel für gesellschaftliche Teilhabe erfolgen.
Basierend auf verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und Ansätzen wird in dieser Einheit Behinderung – neben Religion, sexueller Orientierung usw. – als eine der großen Diversitätskategorien verstanden (im Sinne der Diversity Education). Der Diversity-Ansatz nach Walgenbach (2014) versteht die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen sozialen Gruppen als eine Überschneidung von verschiedenen Identitäten, wobei den einzelnen Identitäten oder Diversitätskategorien unterschiedliche Gewichtungen zugrunde liegen. In Abgrenzung zu einer Defizitperspektive wird Differenz als positive Ressource verstanden. Unter Diversity-Kompetenzen werden folgende Aspekte verstanden:
- die Fähigkeit Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu erkennen,
- die Sensibilität für unterschiedliche Belange,
- der Respekt und die Wertschätzung der Verschiedenheiten und Gemeinsamkeiten,
- die Reflexion eigener Werte,
- das Aushandeln von Gemeinsamkeiten und
- die Vermeidung von Stereotypisierung.
Die Diversity Education ist sich des Problems der Etikettierung bewusst. In der pädagogischen Praxis sollte daher möglichst darauf verzichtet werden, Menschen in Kategorien einzuordnen und ihnen die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen zuzuschreiben. Es steht jedem einzelnen Individuum zu, ob er oder sie sich zu einer Diversitätskategorie zugehörig fühlt bzw. zugehörig fühlen möchte.
Weiterhin wird in dieser Einheit entweder von „Menschen mit Beeinträchtigung“ oder „von Behinderung betroffenen Menschen“ gesprochen. Ersteres beschreibt lediglich das Nichtfunktionieren eines Körperteils und die direkten Folgen, die sich daraus ergeben (Beispiel: die Schalleitung im Ohr funktioniert nicht richtig mit der Folge, dass der oder die Betroffene schlecht hört). Erst wenn zu dieser individuellen Ebene Nachteile, Diskriminierung und Exklusion in der Gesellschaft hinzukommen, wird von einer „Behinderung“ gesprochen. Die Verwendung genau dieser Begriffe geht u.a. auf die Disability Studies und das soziale Modell von Behinderung zurück, das analog zur WHO-Definition „Behinderung“ als soziale Benachteiligung und gesellschaftliche Diskriminierung versteht, die zusätzlich zu einer Beeinträchtigung und Funktionsstörung erfolgen kann. Da keine Reduzierung der Betroffenen auf dieses eine Merkmal erfolgen soll, wird auf Begriffe wie „Behinderte“ verzichtet.
Welche Materialien werden verwendet?
Diese Einheit verfolgt das Ziel S*S dazu zu befähigen, die in der Regel höchstens oberflächliche Einbindung von Menschen, die von Behinderung betroffen sind, in Gesellschaft und Medien kritisch hinterfragen zu können, wozu das Sichtbarmachen ausgewählter Perspektiven und Biografien dient. Hierzu sollen zumeist „überhörte“ Perspektiven durch die Auseinandersetzung mit Biografien und durch verschiedene Medien eingebunden werden. Es wird darauf geachtet, dass Menschen mit Beeinträchtigung zu Wort kommen, um so ein reines „Sprechen über“ sie zu verhindern.
Nach der einführenden Auseinandersetzung mit der Bedeutung des Begriffes „Inklusion“ mittels zweier Videos (Materialien 1 und 2) setzen sich die S*S mit dem Umgang mit Menschen mit Behinderung auseinander, indem sie in Gruppen verschiedenen Personen im Kontext ihrer jeweiligen Zeit behandeln (Material 3). Als Ausgangspunkt für selbstständige Recherchen dient hier ein auf diese Zielgruppe zugeschnittenes Online-Handbuch. Im Anschluss gliedert sich die Unterrichtseinheit in zwei Varianten.
In Version A informieren sich die S*S zu weiteren, aktuellen Beispielen bekannter Personen mit einer Beeinträchtigung (Material 4). Abschließend wird ein kritischer Blick auf umgangssprachliche Begriffe Jugendlicher geworfen. Oft unhinterfragte Beleidigungen wie „Du Spasti“ oder „Bist du behindert!?“ sind schon lange Bestandteil jugendlicher Kommunikation. Hierbei geht es um mehr als einen Mangel an Political Correctness, denn die Worte haben eine negative Konnotation und können Menschen beleidigen, die sich angesprochen fühlen. Hierzu wird ein weiteres Video bereitgestellt (Material 5), in dem die Perspektive des von Behinderung betroffenen Aktivisten Raul Krauthausen aufgezeigt wird.
Variante B setzt hingegen nicht bei der Biografiearbeit an, sondern vertieft die Thematik „Bilder und Darstellungen von Menschen mit Beeinträchtigung“, indem sich die S*S in Gruppen mit verschiedenen Medienformaten beschäftigen. Arbeitsblätter mit Internetlinks und Textausschnitten sollen sie dabei unterstützen (Materialien 6-9). Den Abschluss bildet hier eine Rückbindung an den Inklusionsbegriff, der zu Beginn der Einheit bereits bearbeitet worden ist und der nun mit der aktuellen, gesellschaftspolitischen Debatte in Beziehung gesetzt werden soll (Material 10).
Materialien
Material 1: Video – Was ist Inklusion?
Material 2: Video – Inklusion einfach erklärt
Material 3: Arbeitsblatt – Menschen mit Beeinträchtigung: Damals und heute
Material 4: Arbeitsblatt – Biografiearbeit: Berühmte Personen (Variante A)
Material 5: Video – Das ist voll behindert! (Variante A)
Material 6: Arbeitsblatt – TV-Serie „Switched at Birth” (Variante B)
Material 7: Arbeitsblatt – Jugendbuch „Soundcheck“ (Variante B)
Material 8: Arbeitsblatt – Film „Ziemlich beste Freunde“ (Variante B)
Material 9: Arbeitsblatt – Film „Ein ganzes halbes Jahr“ (Variante B)
Material 10: Video – Rede von Meryl Streep (Variante B)
Weiterführende Literatur
Aichele, Valentin. „Behinderung und Menschenrechte: Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, in: APUZ – Aus Politik und Zeitgeschichte, Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.), Bonn, 23 (2010), 13–19, https://www.bpb.de/apuz/32701/menschen-mit-behinderungen, zuletzt geprüft am 27. März 2023.
Al-Hashimy, Maryem, Linda Jordan und Anke Ronge. „Inklusiver Unterricht“, in: Inklusion. Deutschland zwischen Gewohnheit und Menschenrecht, Matthias von Saldern (Hg.), Norderstedt: Books on Demand GmbH, 2012, 205–226.
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hg.). Die UN- Behindertenrechtskonvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,. Berlin, 2018, https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.html, zuletzt geprüft am 28. März 2023.
Friedrich-Ebert-Stiftung (Hg.). „Inklusive Bildung im Ländervergleich: Eine mehrjährige ‚Roadshow‘ beleuchtet den aktuellen Status und die politische Debatte in den Bundesländern und im Ausland“, https://www.fes.de/gute-gesellschaft-soziale-demokratie-2017plus/gute-arbeit-und-sozialer-fortschritt/projekte/inklusive-bildung-im-laendervergleich, zuletzt geprüft am 27. März 2023.
Fritsch, Susanne und Herbert Günther. Inklusion: So geht das: Die wichtigsten Handlungsfelder in der Praxis, Schwalbach/Ts.: Debus Pädagogik Verlag, 2016.
Reich, Kersten. Inklusive Didaktik: Bausteine für eine inklusive Schule, Weinheim und Basel: Beltz, 2014.
Seitz, Simone, Nina-Kathrin Finnern, Natascha Korff und Katja Scheidt (Hg.). Inklusiv gleich gerecht? Inklusion und Bildungsgerechtigkeit, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt, 2012.
Deutsche UNESCO-Kommission (Hg.). Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik, 3. erweiterte Aufl., Bonn, 2014, https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-05/2014_Leitlinien_inklusive_Bildung.pdf, zuletzt geprüft am 27. März 2023.
Walgenbach, Katharina. Heterogenität – Intersektionalität – Diversity in der Erziehungswissenschaft, Opladen: Budrich, 2014.
Wagner, Petra (Hg.). Handbuch Inklusion: Grundlagen vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung, Freiburg: Verlag Herder GmbH, 2013.
Links
Webseiten von Menschen mit Beeinträchtigungen und Raul Krauthausen: http://raul.de/links/, zuletzt geprüft am 27. März 2023.
Tipps und Positivbeispiele zur Berichterstattung über Behinderung in den Medien: http://leidmedien.de/, zuletzt geprüft am 27. März 2023.
Sie können auch die gesamte Materialsammlung zusammen mit dem kompletten Text dieser Unterrichtseinheit herunterladen.